Mediationsgesetz

•• Was ist überhaupt Mediation?

Mediation ist eine von vier Verfahren zur sogenannten außergerichtlichen Streitbeilegung. Ebenfalls hierzu zählen Adjudikation, Schiedsgutachten und Schlichtung. Von diesen Verfahren ist Mediation jedoch am populärsten, nicht zuletzt durch das seit Juli 2012 gültige Mediationsgesetz.

Das Verfahren ••
Die streitenden Parteien finden selber mithilfe des Mediators – eines allparteilichen Dritten – einvernehmlich eine Lösung ihres Problems. Die Verfahrensart ist gesetzlich festgelegt.

Das Gesetz ••
Das Mediationsgesetz (MediationsG vom 21.Juli 2012) regelt u.a. die Vertraulichkeit der Gespräche sowie die Verbindlichkeit des Ergebnisses. Nicht geklärt wurde die Ausbildung der Mediatoren. Dies wurde in einer Rechtsverordnung (ZmediatAusbV) nachgeholt, die am 1. September 2017 inkraft getreten ist. Mit Gesetz und Verordnung gibt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen für die Stärkung von konsensualer Konfliktlösung.

Externe Links ••
•• Das Mediationsgesetz im Wortlaut
•• Die Rechtsverordnung im Wortlaut

Weitere Informationen:

Die Suche ••
• Wer einen Mediator sucht, sollte nicht nur auf sein Bauchgefühl hören, sondern auch darauf achten, dass dieser eine fundierte Ausbildung vorweisen kann – denn aktuell kann sich jeder Mediator nennen (ebenso wie etwa “Journalist” oder “Trainer”).
• Allerdings gibt es seit 2017 sozusagen ein „Gütesiegel“, den „zertifizierten Mediator“: Die Rechtsverordnung ZmediatAusbV regelt, wer sich „zertifizierter Mediator“ nennen darf. Eine umfassende Ausbildung, die Teilnahme an regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen, sollen damit garantiert werden. Die Vorstände der Wortbrücke sind selbst zertifizierte Mediatoren.
• Umfassende Ausbildungen und Fortbildungen bieten beispielsweise einige IHKs an, zudem Hochschulen (etwa die LMU in München, die FernUniversität Hagen und die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder) und Institute – so auch unser Institut „Wortbrücke“. Für Rechtsanwälte gibt es universitäre Zusatzausbildungen.

Die Verbände ••
Auch die drei großen Verbände können als Anlaufstellen für Interessierte dienen. Die Mitgliedschaft in einem Verband ist jedoch keine Voraussetzung für die Zertifizierung als Mediator.

  • Bundesverband Mediation e. V. (BM)
    Kirchweg 80, 34119 Kassel
    Tel.: 0561-73 96 41 3; Fax: 0561-73 96 41 2
    E-Mail: info@bmev.de; Internet: www.bmev.de
  • Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e. V. (BMWA)
    Welserstrasse 9, 86368 Gersthofen
    Tel.: 0821-58 86 43 66; Fax: 0821-58 91 29 8
    E-Mail: info@bmwa.de; Internet: www.bmwa.de
  • Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM)
    Eisenacher Str. 1, 10777 Berlin
    Tel.: 030-23 62 82 66; Fax: 030-21 41 75 7
    E-Mail: bafm-mediation@t-online.de; Internet: www.bafm-mediation.de