Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet, dass Unternehmen zusätzlich zu ökonomischen auch ökologische und gesellschaftliche Aspekte berücksichtigen. Es ist eine Abkehr vom einfachen Shareholder-Value-Prinzip, also der Verpflichtung, nur seinen Anteils- eignern gegenüber verantwortlich zu sein. Angestrebt wird das Stakeholder-Value-Prinzip. Hierbei schafft das Unternehmen Wert für alle Anspruchsgruppen im direkten oder indirekten Umfeld.
Um das Thema „Nachhaltigkeit“ können Unternehmen zukünftig keinen Bogen mehr machen. So sieht das Pariser Klimaschutzabkommen vor, die Erderwärmung auf 1,5 bis zwei Grad Celsius zu begrenzen. Die EU plant, bis 2030 rund 40 Prozent weniger Treibhausgase auszustoßen als 1990. Das bedeutet für Deutschland: 55 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 zu produzieren. Diese Forderungen reicht die Politik an die Wirtschaft weiter.
Zudem treffen die Unternehmen neue Berichtspflichten: Laut EU-Richtlinie 2014/95/ EU (hierzulande gilt sie in Form des „CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“) müssen sie Auskunft über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, zur Achtung der Menschenrechte und zum Kampf gegen Korruption geben.
Dieses Nachhaltigkeits-Reporting betrifft nur bestimmte mittlere und große Firmen mit einer Bilanzsumme über 20 Mio. Euro und mit mehr als 500 Angestellten. Aber über die Lieferkette kann es auch für kleinere Unternehmen wichtig werden, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bislang kaum erfahren sind.
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